Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern – So gehen Sie vor!

Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern – So gehen Sie vor! Wenn Sie in den letzten Jahren einen Kredit aufgenommen haben, werden Sie sicherlich auch eine Bearbeitungsgebühr gezahlt haben. War es doch in den vergangenen Jahren reine Gewohnheit, dass die Banken neben den Zinsen diese Gebühr forderten. Im Frühjahr des Jahres 2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) allerdings festgestellt, dass die Bearbeitungsgebühr der Banken bei Verbraucherkrediten unzulässig ist. Das Urteil bezieht sich also auf Ratenkredite, Autokredite und auch Baudarlehen. Ein Grund, warum das BGH so urteilte, liegt darin, dass diese Kosten nur im Interesse der Banken liegen. Mit der Bearbeitungsgebühr deckten die Kreditinstitute Ausgaben, die bei der Prüfung der Bonität der Kreditsuchenden entstehen, wie für das Einholen der Schufa-Auskunft. Der Bundesgerichtshof sagt nun, dass dieses alleine im Interesse der Kreditinstitute liegt und die Gebühr nicht auf einen Kreditnehmer übertragen werden darf.

Zuguterletzt spielte sicherlich auch die Höhe der Bearbeitungsgebühr eine entscheidende Rolle bei dem Urteil. Pauschal gesagt lag der Betrag zwischen einem und vier Prozent der Kreditsumme. Bei einem Kreditbetrag von 20.000 Euro wurden bis zu 800 Euro an Bearbeitungsgebühren angesetzt. Und diese können nun durch das BGH-Urteil zurückgefordert werden.

Urteile vor dem BGH-Urteil

Viele Bankkunden haben schon lange auf das Grundsatzurteil gewartet. Bis dato waren es lediglich diverse Oberlandesgerichte, die zur gleichen Aussage kamen, dass die Bearbeitungsgebühr unzulässig ist. Bei diesen Urteilen stellten sich jedoch viele Banken quer und gaben die Bearbeitungsgebühr nicht an die Kunden heraus. Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs werden nun viele Banken die zu Unrecht erhaltenen Gebühren zurückzahlen.

Folgen des BGH-Urteils bezüglich der Bearbeitungsgebühren

Sie als betroffener Darlehensnehmer haben nun die Möglichkeit, dass Sie von dem jeweiligen Kreditinstitut die Bearbeitungsgebühr zurückfordern können. In der Regel hält sich jeder an ein BGH-Urteil, es gilt als rechtssicher und als Basis für Urteile anderer Gerichte.

Sie sollten aber wissen, dass der Bundesgerichtshof erst einmal gesagt hat, dass sich das Urteil auf die Bearbeitungsgebühren bezieht, die in den letzten drei Jahren entstanden sind. In der Praxis bedeutet es, wenn Sie zwischen 2011 und 2014 einen Kredit mit Bearbeitungsgebühr abgeschlossen haben, werden Sie diese Gebühr recht wahrscheinlich zurückbekommen können. Zugrunde gelegt wird hier die Verjährungsfrist, die mit dem Ablauf des Kalenderjahres übereinstimmt. Es ist daher egal, ob Sie den Kredit im Januar oder im Juli 2011 abgeschlossen haben, erst am 31. Dezember 2014 verjähren diese Ansprüche. Noch nicht geregelt ist es mit den Krediten, die außerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist liegen. Eine Entscheidung dazu wird noch im Jahr 2014 zu erwarten sein!

Jeder Kreditnehmer hat mit dem BGH-Urteil das Recht, nicht nur die Bearbeitungsgebühr, sondern zusätzlich auch Zinsen dafür zu bekommen. Auf Grundlage 246 BGB können Kreditnehmer zudem einen Zinssatz von 4 Prozent auf den unrechtmäßig gezahlten Betrag erheben.

Wie Sie die Bearbeitungsgebühr zurückfordern

Sollten Sie auch zu unrecht Bearbeitungsgebühren gezahlt haben, wissen Sie nun, dass Sie das Recht haben, diese von dem Kreditinstitut zurückzufordern. Im Folgenden bekommen Sie eine Übersicht, wie Sie hier am besten vorgehen, damit die Banken die Gebühr auch anstandslos und schnell an Sie auszahlen.

Als Erstes sollten Sie dem ehemaligen oder noch aktuellen Kreditgeber schriftlich darüber informieren, dass Sie die zu unrecht bezahlte Bearbeitungsgebühr zurückbekommen möchten. Von alleine wird sicherlich kein Kreditinstitut auf die Kreditnehmer zugehen und diese Gebühren auszahlen. Das Schreiben sollte so formuliert sein, dass Sie sich nicht nur auf die Höhe der Bearbeitungsgebühr beziehen, sondern auch die Zinsen mit in die geforderte Summe einbeziehen.

Musterschreiben, bitte um die eigenen Daten ergänzen.

Rückforderung Kreditbearbeitungsgebühr

Rückforderung Kreditbearbeitungsgebühr

Absender:

An
(Bankanschrift)

Datum:

Betreff:
Darlehensvertrag-Nr. …………..
Bearbeitungsgebühr

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit dem oben bezeichneten Darlehen haben Sie mir für die Kreditbearbeitung ein Entgelt in Höhe von ………… Euro berechnet.

Die Berechnung einer Kreditbearbeitungsgebühr ist unzulässig, da die Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern im eigenen Interesse der Bank erfolgt. Das hat der Bundesgerichtshof, Urteile vom 13.05.2014, Aktenzeichen: XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12 entschieden.

Sie haben mir die Kreditbearbeitungsgebühren nach § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Fall BGB zu erstatten. Außerdem haben Sie mir gemäß § 818 Abs. 1 BGB die Nutzungen herauszugeben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ist davon auszugehen, dass Banken 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz erwirtschaften und dementsprechend herauszugeben haben (Urteil vom 12.05.1998, Aktenzeichen: XI ZR 79/97, Urteil vom 07.06.2011, Aktenzeichen: XI ZR 212/10 m. w. N.).

Bitte überweisen Sie also …. Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Zahlung des Geldes an Sie auf mein Konto Nr. ….. bei der Bank (BLZ….). Den Eingang des Geldes erwarte ich bis spätestens …. (Datum in drei Wochen ab voraussichtlichem Zugang des Schreibens bei der Bank).

Sollte das Geld nicht fristgerecht eingehen, werde ich ohne weitere Ankündigung einen Anwalt einschalten und gerichtliche Schritte einleiten.

Für Ihre Bemühungen: Vielen Dank bereits im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Quelle: Muster­brief Kredit­bearbeitungs­gebühr © Stiftung Warentest

Setzen Sie in das Musterschreiben Ihre persönlichen Daten ein und senden Sie es an die Bank. In den meisten Fällen werden die Kreditinstitute die Rückerstattung schnell vornehmen.

Sollte das Kreditinstitut die Bearbeitungsgebühr nicht problemlos erstatten, sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse nicht aufgeben. Sie können sich an den Ombudsmann der Banken wenden. Dieser kann Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Rechts behilflich sein. Sollte auch mit dieser Hilfe von den Banken keine Rückerstattung erfolgen, so haben Sie keine andere Wahl, als einen Anwalt zu beauftragen. Dieser kann eine berechtigte Rückzahlung von den Kreditinstituten einklagen. Aus der Erfahrung reicht ein erstes Anwaltsschreiben aus, damit das Kreditinstitut bereit ist, die Rücküberweisung der Bearbeitungsgebühren vorzunehmen.

Vorsicht auch in der Zukunft!

Achten Sie in der Zukunft weiterhin darauf, dass Sie keine Kredite mit Bearbeitungsgebühr abschließen. Die meisten Banken haben diese Gebühr bereits ausgeschlossen, doch sind es noch einige wenige Banken, die trotz des BGH-Urteils weiterhin auf die Bearbeitungsgebühr setzen. Allerdings sind die Banken schlauer geworden und bezeichnen die Gebühr eben nicht mehr als solche, sondern geben ihr einen anderen Namen. Letztendlich aber sollten Sie wissen, dass Sie keine weiteren Kosten bei der Kreditaufnahme zahlen brauchen. Egal, unter welchem Namen die Banken versteckte Kosten auf den Kredit aufschlagen, in der Zukunft sollten Sie sehr genau darauf achten, dass Sie keine Gebühren zahlen, die Ihnen nicht in irgendeiner Art und Weise zugutekommen. Dieses gilt nicht für eine Kontoführungsgebühr des Kreditkontos. Diese müssen Sie zahlen, aber sind die Kosten mit 10 bis 30 Euro im Jahr recht gering. Diese sind als Dienstleistung für Sie als Kreditnehmer leider nicht zurückzubekommen.