Widerrufs-Joker (Widerrufsjoker) einfach erklärt

Kredit-Widerruf, Widerrufs-Joker bzw. Widerrufsjoker Derzeit befinden sich die Zinsen für Hypothekendarlehen auf einem historischen Tiefstand. Während diese im Jahr 2000 noch bei rund 6 Prozent lagen und im Jahr 2007 schon auf vier bis fünf Prozent gesunken waren, kann man ein Hypothekendarlehen aktuell zu einem Zinssatz von rund zwei Prozent in Anspruch nehmen. Vorhersehen konnte diese Entwicklung niemand, auch Experten hatten davon keine Ahnung. Ärgerlich ist es dann, wenn man sich durch einen alten Kreditvertrag hohe Zinsen mit einer Zinsbindung für viele Jahre – beispielsweise fünf oder auch zehn – „gesichert“ hat.

Wenn diese Zinsfestschreibung abläuft, muss die Bank dem Kunden für die mögliche Anschlussfinanzierung rechtzeitig ein neues Angebot unterbreiten. In aller Regel kann man sich diese Anschlussfinanzierung als Kreditnehmer zu neuen, durchaus günstigeren Konditionen sichern. Dies ist vor allem in der geringeren Restschuld begründet. Doch auch Kreditnehmer, deren Kreditvertrag mit Zinsbindung noch mehrere Jahre läuft, können von den aktuell sehr niedrigen Zinsen profitieren. Dies kann mit Hilfe des Widerrufs-Jokers getan werden.

Ohne Vorfälligkeitsentschädigung eine Umschuldung vornehmen

Vergleicht man die Zinsen in den aktuellen Kreditangeboten mit den vereinbarten fixierten Zinsen aus den alten Darlehensverträgen, fällt auf, dass eine Umfinanzierung oder Umschuldung auch während einer Festschreibung der Zinssätze sinnvoll sein kann. Dabei muss man aber einige Aspekte berücksichtigen und viele Dinge in die Rechnung einfließen lassen. Vor allem, wenn der bisherige Kreditgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung erhebt, kann es sein, dass sich die Umschuldung kaum noch rechnet.

Mit den erhobenen Zinsen machen die kreditgebenden Banken Gewinn. Erfolgt die Rückzahlung schneller, verdient die Bank weniger durch die gezahlten Zinsen. Als Ausgleich für diesen entgangenen Gewinn erhebt die Bank im Regelfall eine Vorfälligkeitsentschädigung. Mit einem Widerrufs-Joker kann man aber über ein geeignetes Mittel verfügen, um die Bezahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen und dieser wirksam entgegenzutreten.

Die Vorfälligkeitsentschädigung als Kostenfaktor

Eine außerordentliche Kündigung des Immobiliendarlehens ist für den Darlehensnehmer möglich, wenn die als Sicherheit dienende Immobilie während der Festschreibung der Zinsen verkauft wird. Dann kann der Kredit vorzeitig zurückgezahlt werden. Schließlich wird ein einem Kaufvertrag für Immobilien immer vereinbart, dass der Verkäufer dem Käufer ein „lastenfreies Eigentum“ bieten muss. Ohne die Tilgung des gesamten Darlehens ist eine Löschung des Kredits aus dem Grundbuch nicht möglich. Gegen die außerordentliche Kündigung kann sich die Bank somit in keiner Weise wehren. Die Bank darf allerdings eine in der Summe angemessene Vorfälligkeitsentschädigung erheben und diese verrechnen.

So wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet

Die Vorfälligkeitsentschädigung wird für den Laien kaum einfach zu verstehen sein. Dabei spielt die Höhe der verbliebenen Schuld eine Rolle und es kann somit durchaus ein hoher Betrag sein, der von der Bank in Rechnung gestellt wird.

Vereinfacht dargestellt, wird in der Regel der Gewinn aus den normalerweise gezahlten Zinsen zu Grunde gelegt und von den tatsächlich gezahlten Zinsen abgezogen. Um diverse Kosten vermindert wird die daraus errechnete Differenz als Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Wer sich unsicher ist, ob die in Rechnung gestellte Vorfälligkeitsentschädigung korrekt und rechtens ist, kann dies von einem Gericht überprüfen lassen.

Vorfälligkeitsentgelt als zusätzlicher Kostenfaktor

Will ein Kunde aufgrund günstiger Konditionen für ein Darlehen zu einer anderen Bank umschulden oder umfinanzieren, kann dies ohne die Zustimmung der Bank in aller Regel nicht erfolgen, sofern noch eine Zinsbindung aktiv ist. Dann ist die Bank zudem auch zu keiner Zustimmung verpflichtet. Wenn die Bank zustimmt, kann sie frei nach ihrem Ermessen entscheiden, ob und wenn ja, on welcher Höhe sie ein Vorfälligkeitsentgelt erhebt. Die entsprechend mit dem Darlehensnehmer getroffene Vereinbarung über die Höhe des Vorfälligkeitsentgelts unterliegt dabei nicht der Kontrolle durch die Gerichte. Anders als bei der Vorfälligkeitsentschädigung gibt es keinen Rahmen für die Angemessenheit dieser Gebühren. Es darf nur nicht im Bereich des Wuchertatbestandes liegen.

Die Widerrufsbelehrung bietet Stolperfallen – der Einsatz des Widerrufs-Jokers

Die Widerrufsbelehrung bietet Stolperfallen – der Einsatz des Widerrufs-Jokers Nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechende Widerrufsbelehrungen findet man heute in vielen älteren Verträgen für Darlehen. Wenn der Vertragsabschluss zwischen dem 1. September des Jahres 2002 und dem 11. Juni 2010 liegt, kann eine mit Fehlern gespickte Widerrufsbelehrung eine Option sein, um den Kreditvertrag ohne die Bezahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu widerrufen. Eine Verpflichtung zur Zahlung von einem Vorfälligkeitsentgelt besteht dann ebenfalls nicht. Glaubt man der Verbraucherzentrale des Landes Bremen, dann dürften rund 66 Prozent der in diesem Zeitraum abgeschlossenen Darlehensverträge mit fehlerhaften Belehrungen ausgestattet sein.

Grundsätzlich beträgt die Frist für einen Widerruf 14 Tage. Allerdings führen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen dazu, dass diese Frist für den Widerruf niemals zu laufen beginnt. Daher kann der Darlehensnehmer auch Jahre nach dem Start des Kredits von dem Vertrag zurücktreten – und somit vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Die Bank kann dann weder die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung noch die Bezahlung von Vorfälligkeitsentgelten verlangen.

Die Widerrufsbelehrung eines Darlehensvertrages muss deutlich gestaltet und eindeutig formuliert sein, sodass der Kunde in der Lage ist, das Widerrufsrecht auszuüben. Für diese Widerrufsbelehrung wurden die rechtlichen Vorgaben in der Vergangenheit immer mal wieder verändert und angepasst. In der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-Informationspflichten-Verordnung – BGB – InfoVO) gibt es einen veröffentlichten, amtlichen Mustertext, der den Anforderungen von Gerichten, die entsprechende Urteile gesprochen haben, in vielen Fällen nicht genügt. Zudem setzen viele größere Unternehmen ohnedies auf ihre eigenen Formulierungen.

Der Widerrufs-Joker – so funktioniert er

Den Widerrufs-Joker kann man am besten in fünf Schritten erläutern und erklären. Diese bieten einen komplexen Überblick über die gebotenen Möglichkeiten des Widerrufs-Jokers. Daraus geht auch hervor, wer am Ende von dieser Option Gebrauch machen kann und für wen der Widerrufs-Joker nicht gilt.

Erster Schritt – das Datum des Vertragsabschlusses

Wurde ein Darlehensvertrag für eine Immobilienfinanzierung vom Verbraucher in der Zeit zwischen dem 1. September 2002 und dem 11. Juni 2010 abgeschlossen, kann dieser Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten.

Zweiter Schritt – die Überprüfung der konkreten Belehrung für den Widerruf

Bereits mehrfach und in vielen Fällen waren Gerichte damit beschäftigt, Widerrufsbelehrungen zu überprüfen. Wenn sich im Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung befindet, dann bestehen zumindest reelle Chancen, dass man als Kreditnehmer den Widerrufs-Joker ziehen kann.

Unterschied: Verwendung der Musterwiderrufsbelehrung sowie geänderte Formulierungen

Zunächst einmal muss der Unterschied gemacht werden, ob die Widerrufsbelehrung genutzt wurde, die der Musterbelehrung in vollem Umfang vom Inhalt her entspricht und ob diese in grafisch hervorgehobener Form gedruckt worden ist. Auch muss geprüft werden, ob die Musterbelehrung geändert wurde. Wurde das jeweils gültige Muster für die Widerrufsbelehrung von der Bank verwendet, kann diese sich darauf berufen, das aktuelle Musterformular genutzt zu haben. Dann kann der Widerrufs-Joker nicht genutzt werden.

Dies gilt in jedem Fall, unabhängig davon, ob die Formulierungen in der Musterbelehrung als nicht ausreichend eingestuft wurden. Die Musterbelehrungen bietet daher schon einmal in den jeweils veränderten Fassungen der einzelnen Jahre eine optimale Möglichkeit für einen Vergleich. Viele Banken haben aber nicht die originalen Musterbelehrungen genutzt, sondern eigens abgeänderte Formulierungen und Texte gewählt. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Umfang Veränderungen am Muster vorgenommen wurden. Schon eine kleine Änderung sorgt dafür, dass sich die Bank nicht mehr auf die Schutzwirkung der Musterbelehrung berufen kann.

Nicht nur für den Text selber gilt dies. Auch dann, wenn Bestimmungen weggelassen wurden oder Ergänzungen fehlen, besteht diese Option nicht mehr. Dabei muss aber nicht jede Änderung am Muster dazu führen, dass der Widerrufstext nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Fehler in den Widerrufsbelehrungen

Damit eine Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Vorgaben entspricht, muss sie eine umfassende und eindeutige sowie auch unmissverständliche Belehrung über die Pflichten und Rechte in ihrer wesentlichen Form enthalten. In vielen Fällen findet man in veränderten Widerrufserklärungen falsche Belehrungen über den Beginn der Frist für den Widerruf und die Folgen dessen. Deshalb kann man einige Beispiele nennen, in denen die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und daher nicht gültig ist.

Wenn beispielsweise ein ganzer Abschnitt zu den Folgen des Widerrufs weggelassen wird, kann der Widerruf nicht erfolgen – zumindest rein rechtlich betrachtet. Die Widerrufsbelehrung entspricht in einem solchen Fall häufig nicht den Anforderungen des Gesetzes, sodass der Kreditnehmer in diesem Fall den Widerrufs-Joker ziehen kann. Auch für den Fall, dass der Text der Widerrufsbelehrung vom aktuellen Muster abweicht, kann sich der Kreditgeber nicht auf die Schutzwirkung berufen. Auch dann ist es oft der Fall, dass die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Dritter Schritt – Beratung durch Fachleute einholen

Viele unterschiedliche Formulierungen sind innerhalb der Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen zu finden. Als Laie kann man daher kaum fehlerhafte Aussagen feststellen. Ein Kontakt zu einem Fachanwalt oder einer entsprechend zuständigen Verbraucherzentrale ist daher oftmals unerlässlich, wenn man von dem möglichen Recht auf den Widerrufs-Joker Gebrauch machen möchte. Im Einzelfall sind die Kosten für eine derartige Beratung durch Fachpersonal überschaubar. Rechtschutzversicherungen übernehmen zudem in vielen Fällen auch bei Baufinanzierungen und diesbezüglichen Problemen die Kosten für die Beratung. Gegen eine Gebühr von rund 70 Euro bieten zudem auch die Verbraucherschutzberatungen eine entsprechende Unterstützung an.

Wenn die Bank den Widerruf nicht akzeptiert, muss man im schlimmsten Fall ein Gerichtsverfahren bestreiten und den Widerruf in diesem Verfahren durchsetzen. Die dafür anfallenden Kosten hängen in der Regel mit der Restschuld aus dem Darlehen zusammen. Daher kann man hier keine allgemein gültigen Aussagen treffen.

Macht der Gewinn aus einer Umfinanzierung eine deutliche Summe aus, kann man diesen Schritt empfehlen. Beim Beratungsgespräch mit dem Anwalt sollte man daher auch unbedingt klären, ob sich ein Verfahren lohnt – hier kann man auch um eine Kosteneinschätzung bitten.

Vierter Schritt – alternative Angebote zur Finanzierung einholen

Bereits vor einem Einsatz des Widerrufs-Joker sollte man sich entsprechende Angebote zur alternativen Finanzierung einholen. Diese Angebote sollte man sich für den Ernstfall zudem auch sichern. Durch den Widerruf des bisherigen Darlehensvertrags kommt es dazu, dass die bisherige Darlehensforderung innerhalb von dreißig Tagen an die bisher kreditgebende Bank zurückgezahlt werden muss.

Fünfter Schritt – den Widerrufs-Joker ziehen und geltend machen

Wenn die alternative Finanzierung bereitsteht, kann es „ans Eingemachte“ gehen. Hat die Prüfung der Widerrufsbelehrung Fehler ergeben, die dazu führen, dass diese keinen Bestand und keine Gültigkeit hat, muss man als Kreditnehmer einen Brief an die Bank senden – dies sollte per Einschreiben geschehen, damit man den Prozess belegen kann – in dem man mitteilt, dass man vom gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch macht und den Darlehensvertrag entsprechend widerruft.

Fazit: Der Widerrufs-Joker kann sich lohnen

Es kann sich für den Kreditnehmer tatsächlich lohnen, die Fixzinsen eines Darlehensvertrages zu vergleichen – auch und gerade mit aktuellen Angeboten. Oftmals sind die Widerrufsbelehrungen in alten Darlehensverträgen fehlerhaft, sodass sich eine interessante Option bietet, Vorfälligkeitsentschädigungen und Vorfälligkeitsentgelte zu umgehen. Da man für die Überprüfung der Widerrufsbelehrung durch einen Anwalt keine hohen Kosten erwarten muss, kann sich dieser Schritt mehr als lohnen und ist auf jeden Fall zu empfehlen. Als Mittel um eine Umfinanzierung ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ist der Widerrufs-Joker dabei in jedem Fall geeignet.

Baufinanzierungsrechner - aktuelle Hypothekenzinsen im Vergleich




Musterbelehrungen aus den Jahren 2002 bis 2010

Entsprechend der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-Informationspflichten-Verordnung – BGB – InfoVO) gibt es verschiedene Fassungen von Musterbelehrungen für den Widerruf. Auszugsweise sind diese hier wiedergegeben:

Fassung von 2. September 2002 bis zum 7. Dezember 2004

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: … .

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.

Fassung vom 8. Dezember 2004 bis zum 31. März 2008

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: … .

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Fassung vom 1. April 2008 bis zum 10. Juni 2010

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.